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   BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B   

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https://dejure.org/2015,10915
BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B (https://dejure.org/2015,10915)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B (https://dejure.org/2015,10915)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2015 - B 9 V 48/14 B (https://dejure.org/2015,10915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 1631 Abs 2 BGB, § 1666 BGB, § 171 StGB, § 223 StGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Vernachlässigung eines Säuglings durch die Eltern - Unterernährung - unzureichende Pflege - seelische Misshandlung - tätlicher Angriff - fehlender Vorsatz - bindende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 1631 Abs 2 BGB, § 1666 BGB, § 171 StGB, § 223 StGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Vernachlässigung eines Säuglings durch die Eltern - Unterernährung - unzureichende Pflege - seelische Misshandlung - tätlicher Angriff - fehlender Vorsatz - bindende ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99

    Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Im (insbesondere familien)rechtlichen Kontext, vgl § 1666 BGB, werden darunter körperliche ebenso wie seelische Einwirkungen verstanden, beide jeweils sowohl durch aktives Tun und vor allem durch pflichtwidriges Unterlassen in Form des Vorenthaltens eines Mindestmaßes an elterlicher Fürsorge und Zuwendung (vgl Heinz, ZfS 2004, 65 ff; ders ZfS 2000, 129 ff; vgl zur Frage eines Angriffs durch unechtes Unterlassen allgemein Rademacker in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, § 1 OEG RdNr 40 mwN) .

    Dies gilt auch nach der zitierten Senatsrechtsprechung jedoch nicht bei rein seelischen Misshandlungen (vgl Heinz, ZfS 2000, 129, 133 f) .

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Wie der Senat auch in seiner jüngsten Rechtsprechung in anderem Zusammenhang nochmals betont hat, muss ein tätlicher Angriff iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG auf eine körperliche Einwirkung gerichtet sein; eine allein intellektuell vermittelte bzw psychische Einwirkung genügt demgegenüber nicht (Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - Juris RdNr 27 für BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Dabei hätte sie sich insbesondere in substantiierter Weise gründlicher mit dem von ihr lediglich pauschal kritisierten Senatsurteil (BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 V 3/12 R - Juris; vgl auch BSGE 113, 205, 210) auseinandersetzen müssen.
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Dabei hätte sie sich insbesondere in substantiierter Weise gründlicher mit dem von ihr lediglich pauschal kritisierten Senatsurteil (BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 V 3/12 R - Juris; vgl auch BSGE 113, 205, 210) auseinandersetzen müssen.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, warum sie im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Sie liegt vor, wenn das LSG seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Unabhängig vom Vorstehenden hat der Kläger zudem nicht dargelegt, warum es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der von ihm aufgeworfenen Rechtsfragen überhaupt ankommt (Klärungsfähigkeit) (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3 mwN) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Sie liegt vor, wenn das LSG seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, warum sie im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, warum sie im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • SG Ulm, 27.01.2000 - S 9 VG 1086/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Beweismaßstab für

    Auch im Zusammenhang mit der Vernachlässigung von Minderjährigen setzt die Annahme eines tätlichen Angriffs i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG voraus, dass dieser auf eine körperliche Einwirkung gerichtet ist; eine allein intellektuell vermittelte bzw. psychische Einwirkung genügt nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2019, L 7 VE 11/18).

    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts umfasst der schädigende Vorgang i.S. des § 1 Abs. 1 S.1 OEG nur den konkreten tätlichen Angriff und das diesem unmittelbar folgende gewaltgeprägte Geschehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10), sodass gewaltsame Schläge des Stiefvaters der Klägerin nicht zusammen mit einer Vernachlässigung des Kindes zu einem "Handlungsbündel" zusammengefasst werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

    42 Die Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern in Gestalt unzureichender Ernährung und Pflege stellt keinen vorsätzlichen tätlichen Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG dar, wenn die Eltern kein Bewusstsein für die dadurch erfolgte gesundheitliche Schädigung des Kindes hatten und mit der Verantwortung für das Kind überfordert waren (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

  • BSG, 29.05.2019 - B 9 V 15/19 B

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen Vernachlässigung durch Eltern

    Die Klägerin unterzieht sich nicht der im Rahmen der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit unerlässlichen Mühe, sich mit der Rechtsprechung des BSG zum Begriff des "tätlichen Angriffs" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG und hier insbesondere mit dem vom LSG seinem Urteil zugrunde gelegten Beschluss des Senats vom 23.3.2015 (B 9 V 48/14 B) und der dort zitierten Senatsrechtsprechung auseinanderzusetzen und versäumt es demzufolge auf dieser Grundlage zu prüfen, ob sich aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung ergeben.
  • BSG, 10.05.2017 - B 9 V 75/16 B

    Leistungen nach dem OEG ; Verfahrensrüge; Merkmale eines hinreichend

    Unabhängig davon setzt sich die Beschwerde nicht mit der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur zum Begriff des Angriffs iS des § 1 OEG auseinander und legt nicht dar, warum sich daraus keine Antwort auf die von ihr angedeutete Rechtsfrage ableiten lässt (vgl BSG Beschluss vom 23.3.2015 - B 9 V 48/14 B - Juris; BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 V 3/12 R - Juris).
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